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Datum: 17.01.2012 | verfasst von: Johannes Messelink
Liebe Schülerinnen und Schüler der Oberstufe,in der Oberstufe ist es in den letzten Klausurphasen bei der Planung von Nachschreibterminen immer wieder notwendig geworden, Termine neu zu organisieren, da zum Teil die Rückmeldungen über vorliegende Atteste sehr spät bei den Beratungslehrerinnen eingingen.
Wir haben uns daher in einer Sitzung des Oberstufenteams entschlossen, in Zukunft eine zeitnahe Vorlage der Atteste einzufordern, ähnlich der Regelung in der Arbeitswelt.
Eine Klausur kann nur dann nachgeschrieben werden, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
l.) Am Tag der Klausur ist morgens bis 8.00 Uhr telefonisch im Sekretariat unter Angabe der Fachlehrkraft und der Beratungslehrer eine Krankmeldung erfolgt.
Telefon: 0521/51- 6991,51- 6986,51 - 6987
2.) Die Krankheit ist durch ein ärztliches Attest entschuldigt, das innerhalb von drei Tagen den Beratungslehrern vorliegt. Dazu das Attest bitte entweder im Büro abgeben oder bei Verhinderung/ längerer Erkrankung auf dem Postweg an die Schule senden:
Martin-Niemöller-Gesamtschule,
Schulbüro,
Apfelstr. 210
33611 Bielefeld
Diese Regelung gilt mit Beginn des zweiten Halbjahres, für Jahrgang 13 also bereits mit der ab Mitte Februar 2012 beginnendenKlausurphase.
Vielen Dank!
Das Beratungslehrerteam (bau, bed, bim, den, gue, krr, mej, wey, plu)
Beitrag zuletzt geändert am: 17.01.2012 | 16:06
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